Informationen für Klienten

Honorar

Ich biete Ihnen ein 30-minütiges kostenfreies Erstgespräch an, bei dem wir uns besser kennenlernen können. Sie können mir Ihr Anliegen schildern und Ihre Fragen loswerden. Erst dann entscheiden wir, ob wir miteinander arbeiten möchten.

Wenn es sich für beide in Ordnung ist, haben Sie im Anschluss direkt die Möglichkeit, Ihre erste Beratungseinheit wahrzunehmen. Das Gespräch zum Kennenlernen kann selbstverständlich gerne auch unkompliziert am Telefon stattfinden.

Das Honorar wird privat abgerechnet. Es gelten folgende Stundensätze (60 Minuten)

Beratung und Coaching 60,– €

Trauerbegleitung 50,- €

Dies gilt sowohl für Termine in der Praxis als auch für Telefonate

Eine Mehrwertsteuer fällt aktuell dabei nicht an.

 

Wichtige Fragen

Sind meine persönlichen Daten sicher?

Selbstverständlich! Ihre Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch verlässt das Gesprochene den Praxisraum. Anonymität gegenüber Dritten:
es erfolgt keine Information gegenüber Versicherungen, Behörden, Arbeitgebern, da keine Diagnosen gestellt werden.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können bar oder auf Rechnung bezahlen.
Wenn Sie bar bezahlen möchten, bringen Sie bitte das Honorar passend mit.
Selbstverständlich bekommen Sie eine Quittung.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Bei Selbstzahlung haben Sie im Vergleich zu Kassenleistungen geringe Wartezeiten bei der Terminvergabe. Sie erhalten zeitnah Unterstützung und Hilfe.

Entstehen Kosten bei einer Terminabsage?

Jeder Termin ist persönlich für Sie reserviert!

Falls Sie einen Termin später als 24 Stunden vorher absagen, erlaube ich mir, Ihnen den Ausfall mit der Hälfte des Honorars in Rechnung zu stellen
(liegt ein Wochenende dazwischen, gilt dies für den voran gegangenen Werktag).

Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin ohne vorige Absage nicht erscheinen, berechne ich Ihnen den vollen Stundensatz.

Kann ich ein Coaching bzw. eine psychologische Beratung von der Einkommenssteuererklärung absetzen?

Bei Selbstzahlung können Sie die Kosten bei Ihrer Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung in der Regel absetzen. Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.